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1. Allgemeines
1.1. Für alle unsere Angebote und Leistungen sowie für Montagen, Reparaturen,
Wartungen und Beratungsleistungen oder sonstige vertragliche Leistungen,
soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere
nachstehenden Bedingungen.
1.2. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir
sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige
Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
2. Umfang der Lieferpflichten
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Aufträge gelten erst dann als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den
Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Maßangaben und Gewichtsangaben kann es unter Umständen zu Abweichungen
kommen, für die unser Haus nicht haftet.
2.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
2.5. Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher
Mängel nicht verweigern. Der Käufer hat die Lieferung bei Annahme auf
Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum
netto zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen
sind. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.
3.2. Für Verzugszinsen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz
nach § 288 BGB bei Kaufleuten und bei Verbraucherkäufen verlangt. Dies gilt
auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
3.3. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B. Beantragung eines
Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines
Vergleichs, Zahlungseinstellung) werden sämtliche Forderungen fällig. Wir
sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht
vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen
und/oder nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir
sind weiterhin berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers
zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten,
automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.
3.4. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte wegen von uns
nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
3.5. Bei Erstlieferung behalten wir uns das Recht auf Vorkasse vor.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von Schecks
– unser Eigentum.
4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender
Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in
dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum
Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung
entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen
Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig,
dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum
Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich
für uns verwahrt.
4.3. Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer
tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach
Verarbeitung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die
Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen
Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das
Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
4.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist
dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist
dem Käufer untersagt.
4.5. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des
Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
5. Lieferfristen, Gefahrtragung
5.1. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener
Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen
nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem
Lieferanten eingetreten – wie, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der
Beförderung und nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch
Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert
sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in
angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung
nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.3 bleibt hiervon unberührt.
5.2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den
Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt,
verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer
die Verzögerung zu vertreten hat. Engpässe und Verzögerungen, welche auf den
Hersteller zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten.
5.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir
nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen haben.
Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen
Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des
Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft
erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht
übernommen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere
Lieferungen unversichert versandt.
5.4. Kommt unser Haus in Verzug, kann der Käufer – auch wenn er glaubhaft
macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – keine Entschädigung für
den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
5.5. Sowohl Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung,
als auch sonstige Schadenersatzansprüche, sind in allen Fällen verzögerter
Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Frist,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der
Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.6. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen unseres Hauses innerhalb
einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der
Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
5.7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei
Wochen
nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer für jeden
angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände
der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden. Der
Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien
unbenommen.
6. Gewährleistung
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
6.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot
als vereinbart. Eine Garantie der Beschaffenheit der Ware oder für die Dauer
der Beschaffenheit gibt unser Haus nicht.
6.2. Nach Wahl unseres Hauses sind mangelhafte Lieferungen oder Teile davon
nachzubessern oder neu zu liefern, wenn der Sachmangel innerhalb einer Frist
von 12 Monaten seit Lieferung geltend gemacht wurde und sofern dessen Ursache
bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6.3. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht §§ 438
Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere
Verjährungsfristen normieren sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen
Pflichtverletzung unseres Hauses und bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels.
6.4. Sachmängel sind unserem Hause gegenüber unverzüglich schriftlich
anzuzeigen, das heißt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware.
Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.
6.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang
in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden
vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus
resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.6. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem Umfang
zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den
aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten,
wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein
Zweifel besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist unser Haus
berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Käufer zu fordern.
6.7. Rückgriffe des Käufers gegen den Lieferer gem. § 478 BGB (Rückgriff des
Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine
über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen
hat.
6.8. Eine Haftung unseres Hauses für Montage- oder Reparaturarbeiten ist
ausgeschlossen, wenn die Installationsbetriebe die Ware selbständig von
unserem Haus beziehen und daher keine Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 434
Abs. 2 BGB sind.
6.9. Garantieangaben und Garantiebedingungen sind reine Herstellerangaben,
für die wir keine Haftung übernehmen. In einem Garantiefall kann der
Hersteller nach Wahl Ersatz leisten oder nachbessern. Wir übernehmen keine
Haftung für Aufwendungen, insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im
Zusammenhang mit der Herstellerhaftung stehen.
6.10. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter
Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder
Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten – und zwar
insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst
entstehen – haften wir oder unsere gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bei unserer
Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit vor oder ein
Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei
Fehlern zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ebenfalls
ausgeschlossen, wenn es nicht gerade Sinn und Zweck der Zusicherung war,
Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
6.11. Weitergehendere oder andere als die unter Ziffer 6. geregelten
Ansprüche des Käufers gegen unser Haus und wegen eines Sachmangels sind
ausgeschlossen.
7. Allgemeine Haftung
7.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Fall grober Fahrlässigkeit haften wir für den typischerweise
vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe von 2,5 % unseres
Verkaufspreises, soweit nicht im Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen
werden kann. Dies gilt auch bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht. Unberührt bleibt die Haftung wegen Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft. Ebenfalls unberührt bleibt auch die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz und für sonstige Personenschäden. Im Übrigen ist
die Haftung ausgeschlossen.
7.2. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt,
Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass unser Haus die Unmöglichkeit
nicht zu vertreten hat. Der Schadenersatzanspruch des Käufers beschränkt sich
auf 2,5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der
Unmöglichkeit nicht in den zweckdienlichen Gebrauch genommen werden kann.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit eine zwingende Haftung gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers
zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
7.3 Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den
Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb unseres Hauses
erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben
angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht
unserem Haus das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer erhält von
diesem Rücktrittsrecht unverzüglich Kenntnis, und zwar auch dann, wenn
zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
8. Preise
8.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
der Verpackungskosten sowie der Transportkosten ab Werk/Lager.
8.2. Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nichts anderes
vereinbart, trägt der Käufer neben der vereinbarten Vergütung alle
erforderlichen Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport
des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
8.3. Zahlungen sind frei Zahlstelle unseres Hauses zu leisten.
8.4. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben
vorbehalten. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den
Rechnungen als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen
und Angeboten bleiben dem Verkäufer ebenfalls vorbehalten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
der Sitz unseres Hauses.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen
Streitigkeiten der Sitz unseres Hauses. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz
des Käufers zu klagen.
9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt
ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den nationalen
Warenkauf (CISG), soweit auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses
Kaufleute stehen.
9.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das
Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der
AGBs unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die
übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der
unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die
dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten
kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dies gilt auch im Falle
des Vorliegens einer Regelungslücke.
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